ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON

MULTISTAL & LOHMANN sp. z o.o.

Multistal & Lohmann Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Posen, ul. Nad Wierzbakiem 17/1, 60-611 Poznań POLSKA/POLEN
Registergericht: Amtsgericht Poznań – Nowe Miasto und Wilda in Poznań, 8. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters

KRS: 0000066075

USt-IdNr.: PL 781-15-90-772

Stammkapital: 1.099.000,00 PLN

I. Die in diesem Dokument angewandte Begriffe:
1. AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen, die für alle Kaufverträge und Erbringung von Dienstleistungen Anwendung finden, die von „MULTISTAL & LOHMANN” Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Poznań, Nad Wierzbakiem 17/1 abgeschlossen werden.
2. Verkäufer – „MULTISTAL & LOHMANN” Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Poznań, ul. Nad Wierzbakiem 17/1, 60-611 Poznań, POLSKA/POLEN.
3. Käufer – jeder Vertragspartner des Verkäufers.
4. Parteien – Verkäufer und Käufer zusammen.
5. Ware – Produkte, die im Handelsangebot des Verkäufers enthalten sind.
6. Dienstleistung – die vom Verkäufer für Käufer erbringenden Dienstleistungen.
7. Vertrag – eine zwischen dem Verkäufer und Käufer vollzogene Rechtshandlung, in deren Rahmen die Parteien Bedingungen für Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Kaufs und der Lieferung der Ware geregelt haben, die u.a. die Bestimmung ihrer Art, Menge, ihres Preises, Ortes und Lieferzeit sowie der Zahlungsfrist umfassen.

II. Allgemeine Bestimmungen
1. Die AGB sind integraler Bestandteil jedes Kaufvertrags für Waren und Dienstleistungen, der vom Verkäufer und Käufer abgeschlossen wird, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und beschlossen, dass deren Anwendung ausgeschlossen wird, in Schriftform – sonst ist ein solcher Beschluss ungültig. Bestimmungen der AGB kommen für Verträge nicht in dem Bereich zur Anwendung, der im Vertrag abweichend geregelt wurde.
2. Die Parteien schließen die Anwendung jeglicher bei den Kunden geltender allgemeiner Bestimmungen für Vertragsabschlüsse aus.
3. Die AGB werden im Sitz des Verkäufers, in Handelsabteilungen in den einzelnen Niederlassungen, wie auch auf der Webseite www.multistal.pl/de zur Verfügung gestellt.

III. Verkaufsgegenstand
1. Verkaufsgegenstand sind Hüttenerzeugnisse, Dienstleistungen sowie alle anderen Materialien und Waren, die sich im Handelsangebot des Verkäufers befinden.
2. Beim Schneiden auf Maß werden folgende Toleranzen eingehalten:
a. Rind- und Flachstangen mit einem Querschnitt bis 300 mm – Schnitttoleranz -0/+5mm
b. Rind- und Flachstangen mit einem Querschnitt über 300mm – Schnitttoleranz -0/+10mm
c. Auf Maß geschnittene Bleche -0/ +15 mm
d. Auf Maß geschnittene Platten -0/ +15mm
3. Falls der Käufer den Auftrag gibt, das Material mit einer höheren Genauigkeit als mit den vom Verkäufer angegebenen Toleranzen zuzuschneiden, ist für die Annahme der Bestellung eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers erforderlich.
4. Die Eignung der jeweiligen Ware für eine bestimmte Anwendung wird vom Verkäufer nicht gewährleistet. Das Risiko der Bestimmung und Anwendung der vom Käufer erworbenen Ware liegt ausschließlich auf seiner Seite. Alle etwaigen Informationen, die vom Verkäufer bzw. dessen Mitarbeitern in dieser Hinsicht erteilt werden, haben einen Höflichkeitscharakter und können nicht als Grundlage für eine konkrete Anwendung betrachtet werden.
5. Der Verkäufer versichert, dass die Produkte den geltenden Normen entsprechen.
6. Alle vom Verkäufer angebotenen Materialien sind zur Spanbearbeitung vorgesehen, wenn nichts anderes angegeben wird.

IV. Handelszertifikate
1. Der verkauften Ware legt der Verkäufer eine Kopie des Handelszertifikats vom Hersteller der Ware bei, unter dem Vorbehalt, dass diese Kopie keine Angaben zum Hersteller der Ware enthält, da sie dem Geschäftsgeheimnis des Verkäufers unterliegen.
2. Der Verkäufer kann auf Wunsch des Käufers die Übereinstimmung der auf der Kopie des Handelszertifikats angegebenen Daten mit dem Original bescheinigen.

V. Vertragsabschluss
1. Der Verkäufer nimmt Bestellungen und Aufträge persönlich, per E-Mail, per Fax, mit der Post und telefonisch entgegen.
2. Die Bestellung muss die Art des Materials, die Menge, die genauen Maße, das endgültige Abmaß des Details, das der Käufer nach der Bearbeitung erhalten möchte (sogenanntes „Fertigmaß“), den erwarteten Liefertermin, die Liefer- und Zahlungsbedingungen, den Vor- und Nachnamen der zur Bestellung befugten Person, die Firmenbezeichnung, die Steueridentifikationsnummer (NIP) und den Firmensitz.
3. Zum Vertragsabschluss kommt es, wenn die im Punkt 2 genannte Bestellung in schriftlicher oder elektronischer Form aufgegeben wurde und dem Handelsangebot des Verkäufers entspricht und der Liefertermin und Lieferbedingungen sowie Zahlungsbedingungen vom Verkäufer akzeptiert werden. Ist eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, so kommt es zum Vertragsabschluss, wenn alle Voraussetzungen von den Parteien eindeutig akzeptiert sind.
4. Der minimale Auftragswert beträgt 50 PLN netto.

VI. Preis
1. Der Verkaufspreis ist der Nettopreis, der um die fällige Mehrwertsteuer erhöht wird.
2. Der Preis stimmt mit dem Preisangebot bis zum Tage der Gültigkeit des Angebots überein, andernfalls gilt der Angebotspreis des Verkäufers vom Tag der Rechnungstellung.
3. Alle zusätzlichen, im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entstandenen Kosten, u.a. Zuschneiden, Verpacken, Kaschieren, Umladekosten, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, gehen zu Lasten des Käufers, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
4. Der Verkäufer trägt Verladekosten der Ware, der Käufer trägt Entladekosten der Ware, unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
5. Für sämtliche vom Verkäufer erteilte Rabatte und Preisnachlässe ist für deren Gültigkeit eine schriftliche Bestätigung erforderlich. Falls Feststellungen zum erteilten Rabatt oder Preisnachlass nicht eindeutig sind und Anlass zu Bedenken geben, werden sie zugunsten des Verkäufers entschieden.
6. Bei Änderungen der nicht vom Verkäufer zu vertretenden preisbildenden Voraussetzungen in der Zeit zwischen dem Tag der Vertragsunterzeichnung und dem Ausführungstag, z.B. eine plötzliche Preiserhöhung durch Zulieferer des Verkäufers, die Erhöhung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, darunter Zollgebühren, ist der Verkäufer berechtigt, den Verkaufspreis der Ware einseitig zu erhöhen, innerhalb der Grenzen der tatsächlichen Erhöhung, die sich durch das Auftreten der konkreten Änderung der preisbildenden Voraussetzungen ergibt. Die einseitige Erklärung des Verkäufers über die Preiserhöhung ist mit ihrer Übergabe in Schriftform an den Käufer wirksam.

VII. Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlungsfrist für Forderungen für den Verkauf der Ware und für die Erbringung der Dienstleistungen wird vom Verkäufer auf der Rechnung bestimmt, es sei denn, die Parteien haben die Zahlungsfrist individuell vereinbart.
2. Als Zahlungstag gilt der Tag des Eingangs der Mittel auf das Bankkonto des Verkäufers.
3. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen des Verkäufers ohne Einwilligung des Verkäufers in Schriftform einzubehalten.
4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist vom Käufer kann der Verkäufer alle bisherigen Zahlungs- und Lieferbedingungen für weitere Bestellungen ändern, darunter die Ausführung der nächsten Bestellungen von der Bezahlung für die Ware oder Dienstleistung im Voraus abhängig zu machen.
5. Kommt der Käufer mit der Zahlung für die Ware oder Dienstleistung in Verzug von über 30 Tagen, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Falls die Parteien eine Vorauszahlung vereinbart haben, wird die Bestellung zur Durchführung übermittelt, nachdem die gesamte vereinbarte Vorauszahlung beglichen ist.
7. Bei Verschlechterung der finanziellen Situation des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, von Vereinbarungen bezüglich Aufschub der Zahlung für die gelieferte Ware bzw. Dienstleistung zurückzutreten. Der Verkäufer ist berechtigt, die finanzielle Situation des Käufers einseitig einzuschätzen.

VIII. Lieferung
1. Waren, die nach Gewicht verkauft werden, werden mit folgender Genauigkeit gewogen: bis 1 t – mit einer Genauigkeit von 2 kg, zwischen 1 t und 3 t – mit einer Genauigkeit von 5 kg, über 3 t – mit einer Genauigkeit von 10 kg.
2. Der Verkäufer ist berechtigt, die Menge der bestellten Waren mit einer Toleranz von ± 10 % zu liefern. In einem solchen Falle ist der Käufer verpflichtet, die Waren anzunehmen und für sie gemäß der auf der Rechnung ausgewiesenen Menge zu zahlen, und zwar gemäß vereinbarter Zahlungsfrist.
3. Geschnittene Waren werden nach dem Gewicht vor dem Schneiden in Rechnung gestellt.
4. Der Verkäufer behält sich das Recht einer früheren Lieferung oder einer Verspätung im Vergleich zum abgestimmten Realisierungstermin der Bestellung von bis zu 7 Arbeitstagen vor.
5. Alle Risiken eines zufälligen Verlusts oder einer zufälligen Beschädigung der Ware gehen zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, als die Ware dem Käufer, dem Transportunternehmen oder einer anderen vom Käufer befugten Person übergeben wird.
6. Die Lieferung erfolgt zu dem Zeitpunkt, als die Ware dem Käufer, dem Transportunternehmen oder einer anderen vom Käufer befugten Person übergeben wird, und bei der Abnahme der eigenen Ware auch zu dem Zeitpunkt, als die Ware zur Verfügung des Käufers gestellt wird.
7. Bei der Abnahme eigener Ware durch den Käufer ist für die ordnungsgemäße Verladung der Ware vom Lager des Verkäufers auf den vom Käufer gestellten Wagen ausschließlich der Käufer verantwortlich. Der Verkäufer kann die Verladung der Ware verweigern, falls der vom Käufer gestellte Wagen für Beladung der Ware nicht geeignet ist.
8. Im Falle der Nichtabnahme der gemäß Vertragsinhalt und AGB-Bestimmungen gelieferten Waren ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer mit dem Gesamtwert der Waren, Materialien, Schneide- und Transportkosten sowie der Lagerkosten der Waren zu belasten.
9. Im Falle der Selbstabholung der Waren durch den Käufer muss die Abnahme innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Vorbereitung der Bestellung gemäß Vertrag und AGB-Bestimmungen erfolgen. Die Nichtabnahme der Waren zum vorgegebenen Termin berechtigt den Verkäufer zur Anrechnung von Lagerkosten in Höhe von 1,5 % des Werts der Lieferung für jeden Tag der Lagerung.
10. Im Falle der Nichtabnahme der Waren durch den Käufer steht dem Verkäufer das Recht zur Anrechnung einer Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Werts der nicht abgenommenen Waren für jeden Tag der Verspätung zu, nicht mehr jedoch als 100 % des Warenwerts. Zudem kann der Verkäufer die Wiedergutmachung des ihm entstandenen Schadens nach allgemeinen Regeln geltend machen.

IX. Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an der Ware geht vom Verkäufer auf den Käufer zu dem Zeitpunkt über, als alle Forderungen für ihren Verkauf beglichen sind.
2. Ist die Ware, deren Eigentum noch beim Verkäufer verbleibt, vom Käufer verarbeitet worden, wird der Verkäufer der alleinige Eigentümer des infolge der Verarbeitung der Ware entstandenen Produkts, ohne die Verpflichtung, die Ausgaben des Käufers zurückzuerstatten.
X. Haftung des Verkäufers und Reklamationen
1. Mengenreklamationen müssen im Moment der Abnahme der Waren durch den Käufer in schriftlicher Form angemeldet und mit Einschreiben oder per E-Mail an die Adresse marketing@multistal.com.pl mit Annahmebestätigung eingesandt werden.
2. Der Käufer muss dem Verkäufer die gesamte reklamierte Warenmenge in unverarbeiteter Form vorlegen und in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Verkäufers eine erneute Messung / Wiegung durchführen, ohne den Verkäufer mit irgendwelchen Kosten zu belasten.
3. Der Verkäufer prüft die Reklamation innerhalb von 14 Tage nach dem Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung.
4. Qualitätsreklamationen müssen unter Androhung ihrer Nichtanerkennung in schriftlicher Form mit Einschreiben und oder per E-Mail an die Adresse marketing@multistal.com.pl angemeldet werden.
5. Auf Aufforderung des Verkäufers liefert der Käufer auf eigene Kosten das reklamierte Material an das aufgezeigte Lager des Verkäufers einschließlich aller Unterlagen über die gegebene Transaktion, d.h. der Kopie der Rechnung des Verkäufers und der Kopie des Attests des Herstellers.
6. Im Falle einer Qualitätsreklamation kann der Verkäufer ein Gutachten des reklamierten Materials auf eigene Kosten erstellen.
7. Im Falle der Nichtanerkennung der Reklamation trägt der Käufer die Transportkosten und die Kosten der zusätzlichen Gutachten, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Reklamation entstanden sind.
8. Die Ansprüche der Parteien auf Erstattung der Kosten für den Transport, die Gutachten und andere mit der Reklamation der Waren verbundenen Ausgaben
müssen zusammen mit den Belegen ihrer Tragung (z.B. Rechnungen, Zahlungsbelege) schriftlich vorgestellt werden.
9. Der Verkäufer übergibt die Angelegenheit nach dem Eingang der vollständigen Dokumentation zur Prüfung an den Hersteller.
10. Die Schadensersatzhaftung des Verkäufers ist in jedem Fall auf den Wert des verkauften Materials beschränkt.
11. Die Anwendung der im Art. 556 ff. des Zivilgesetzbuchs enthaltenen Gewährleistungsvorschriften wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Käufer Verbraucher ist.
12. Der Verkäufer ist von der Haftung für Warenmängel befreit, wenn deren Ursache auf der Seite des Herstellers liegt.

XI. Schlussbestimmungen
1. Im Falle höherer Gewalt (z.B. Streiks, Überschwemmungen, Brände, Explosionen, Erdbeben, Unruhen) wird für deren Dauer die Ausübung von Vertragspflichten durch die Parteien ausgesetzt.
2. Es finden ausschließlich Vorschriften des polnischen Rechts Anwendung.
3. Alle eventuellen Streitigkeiten vor dem Hintergrund der Realisierung der Kaufverträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer werden gütlich gelöst. Sollte dies nicht möglich sein, werden sie von dem örtlich für den Sitz des Verkäufers zuständigen Gericht entschieden.

Multistal & Lohmann AGB PDF öffnen